Seit kurzem ist es unter bestimmten Bedingungen verpflichtend, seine Besucher auf Websites darauf hinzuweisen, dass man Cookies auf dem Gerät des Surfers speichert. Wichtig ist das auch, wenn Drittanbieter Plugins setzen, beispielsweise eingebaute API’s wie Google Adsense & Co. Unter WordPress kann man den Cookie Hinweis mit einem Plugin nachbauen.

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So kann der Cookie Hinweis aussehen

Wer muss den Cookie Hinweis anzeigen?

Die Cookie Richtlinie gibt es an sich schon seit einigen Jahren. Allerdins wurde sie lange Zeit nicht umgesetzt und so ist man sich auch uneinig, ob es in Deutschland prinzipiell verpflichtend ist, den Hinweis anzuzeigen. Der Blog Rechtsanwalt-Schwenke.de erklärt, dass Nutzer der folgenden Google Dienste den Hinweis anzeigen sollten:

  • Google AdSense
  • DoubleClick for Publishers
  • DoubleClick Ad Exchange

Ausführliche rechtliche Informationen findet man im Cookie Beitrag des Blogs.

WordPress Plugin: Cookie Hinweis unter WordPress einbinden

Gute Erfahrungen habe Ich mit dem Plugin Cookie Law Info von Richard Ashby. Das Plugin lässt sich in wenigen Sekunden einrichten und drückt nicht zu sehr auf die WordPress Performance.

Einstellungsmöglichkeiten

  1. Es empfiehlt sich, den Hinweis im Footer anzuzeigen, weil er dort meist als weniger störend wahrgenommen wird.
  2. Den Text sollte man auf deutschen Blogs im Idealfall auch auf Deutsch übersetzen.
  3. Wichtig ist, dass der “Read More” Link auf die Datenschutzhinweise des Blogs verweist. Dort muss die Datenschutzerklärung inkl. des Hinweises auf Cookiebenutzung zu finden sein. Ich persönlich nutze dafür den E-Recht24 Generator für eine Datenschutzerklärung. Wählt man die Option aus, wird der notwendige Cookiehinweis automatisch mit in den Text aufgenommen.

Wann muss ich den Cookie Hinweis anzeigen?

Es ist momentan umstritten, wer den Cookie Hinweis wirklich anzeigen muss und wer sich den Hinweis auf der Website sparen kann. Besonders Nutzer von Google Adsense sollten den Hinweis einblenden.

Im Zweifelsfall schadet es nicht, den Cookie Hinweis einfach einzublenden, auch wenn das Opt-Out Verfahren nicht wirklich zweckmäßig ist, da der Benutzer nur auf “Verstanden” klicken kann, während bereits Cookies gesetzt wurden.

 

Disclaimer: Sämtliche Hinweise sind lediglich als Erfahrungswerte zu verstehen und stellen keine rechtliche Beratung dar. Zu speziellen rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt.